PostHeaderIcon Ein Haus auf Mallorca könnte in Zukunft teurer werden

Fast jährlich ändern sich auf Mallorca die Gesetze rund um das Thema Immobilien. Grundstücksbesitzer und solche, die es werden möchten, sollten sich deshalb in diesem Bereich regelmäßig auf dem Laufenden halten.

Um der weltweiten Wirtschaftskrise im eigenen Land Herr zu werden, plant die balearische Regierung für das Jahr 2016 einige Steuererhöhungen – vor allem Vermögende und Immobilienbesitzer auf Mallorca könnte dies empfindlich treffen. Die Maßnahmen sollen gleich mehrere Bereiche betreffen und in einem neuen Wohnungsgesetz zusammengefasst werden.

Investitionshindernisse oder sinnvolle Vorhaben?

Immobilienmakler warnen vor der abschreckenden Wirkung, welche die bereits stattfindenden Diskussionen in Regierungskreisen auf ausländische Investoren haben könnten. Konkret geht es um die Senkung des Freibetrages bei der Vermögenssteuer, die Erhöhung der Einkommenssteuer, Schenkungs- und Erbschaftssteuer sowie der Grunderwerbssteuer.

Zusätzlich ist eine neue Form der Besteuerung für Immobilienbesitzer geplant, die ihre Ferienhäuser und -wohnungen nur saisonal vermieten. Begründet wurde die Idee für diese außergewöhnliche Steuerbelastung mit dem dadurch entstehenden Anreiz auf eine ganzjährige Vermietung, damit auch Wohnungssuchende Mallorquiner bessere Chancen auf einen Wohnsitz haben. Immerhin stehen sehr viele Häuser während der Wintermonate leer und die derzeit sehr hohen Mieten für Feriendomizil verzerren den Markt.

Wann genau diese Änderungen in Kraft treten sollen, ist noch nicht bekannt. Vor allem für die saisonale Besteuerung ist eine vorherige Bestandsaufnahme der Immobilienbesitzungen notwendig, was einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte.

Noch jetzt kaufen und verkaufen

Die von der balearischen Regierung geplante Steuerreform wird sich ebenso auf die Immobilienpreise auswirken. Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn Häuser verkauft werden, die vor dem Jahr 1995 erworben wurden – gab es bis jetzt einen Kürzungskoeffizienten, durch den man nur einen Teil des Gewinnes vom Hausverkauf versteuern musste, muss nach den neuen Regelungen der gesamte Gewinn mit 20% versteuert werden.

Steuerfrei bleibt dieser Gewinn nur dann, wenn ein EU-Bürger, der seinen Hauptwohnsitz in Spanien hat, den gesamten Verkaufserlös in eine andere Immobilie innerhalb der EU investiert. In Deutschland hingegen ist es so, dass der Gewinn aus einem Immobilienverkauf nur dann versteuert werden muss, wenn der Kauf nicht weiter als 10 Jahre zurückliegt.

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